Supplier Code of Conduct



Supplier Code of Conduct

Unser Verständnis von Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement
Die OptoTech Gruppe mitsamt ihren verbundenen Unternehmen (nachfolgend: OptoTech) versteht Nachhaltigkeit als einen wesentlichen Bestandteil unserer Geschäftsprozesse. Wir beziehen als ein Technologiekonzern weltweit Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen bei Lieferanten, um mit innovativen Produkt- und Servicelösungen den nachhaltigen Erfolg unserer Kunden zu sichern.
Grundlage dafür ist eine verantwortungsvolle und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung. Aus diesem Grund binden wir Lieferanten direkt in unsere Nachhaltigkeitsstrategie ein.
Bei unseren Beschaffungsaktivitäten achten wir neben prozessualen, ökonomischen und technischen Kriterien ebenfalls auf gesellschaftliche und ökologische Aspekte wie Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und Umweltschutz. Im Spannungsfeld zwischen Produkt/Leistung, Markt, Region und Prozess sind für uns Kosten, Qualität, Zuverlässigkeit,  Innovation und Nachhaltigkeit wesentliche Faktoren zur Lieferantenauswahl und -bewertung.
OptoTech erwartet von seinen Lieferanten, dass sie in ihren Aktivitäten den jeweils geltenden nationalen Gesetzen und diesem Supplier Code of Conduct entsprechen. Weiterhin wird erwartet,  dass sie geeignete Prozesse einführen, welche die Einhaltung der geltenden Gesetze in ihren Unternehmen unterstützen und eine kontinuierliche Verbesserung in Bezug auf die Grundsätze und Anforderungen des OptoTech Supplier Code of Conduct fördern. Ferner erwartet OptoTech von seinen Lieferanten, dass sie dafür Sorge tragen, dass ihre verbundenen Unternehmen alle hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen ebenfalls einhalten und anerkennen.
Dieser Code of Conduct besitzt Gültigkeit gegenüber allen Unternehmen der OptoTech Gruppe weltweit.

Umgang mit Mitarbeitern
OptoTech erwartet von seinen Lieferanten die Einhaltung der grundlegenden Arbeitnehmerrechte der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung.

Kinderarbeit
OptoTech erwartet, dass seine Lieferanten jegliche Art von Kinderarbeit in ihren Unternehmen verbieten und unterlassen.

Diskriminierung
OptoTech erwartet, dass seine Lieferanten Chancengleichheit und Gleichbehandlung fördern und Diskriminierung bei der Einstellung von Arbeitnehmern sowie bei der Beförderung oder Gewährung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unterbinden. Kein Mitarbeiter darf wegen seines Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung benachteiligt werden.

Zwangsarbeit
OptoTech erwartet, dass seine Lieferanten keine Zwangsarbeit in ihren Unternehmen zulassen.

Vereinigungsfreiheit
OptoTech erwartet, dass seine Lieferanten in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung die Rechte der Mitarbeiter achten, eine Arbeitnehmervertretung zu bilden und  Kollektivverhandlungen zu führen.

Vergütung und Arbeitszeiten
OptoTech erwartet, dass seine Lieferanten die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zur Arbeitszeit einhalten. Ferner wird erwartet, dass die Mitarbeiter der Lieferanten eine Vergütung erhalten, die im Einklang mit den jeweils geltenden nationalen Gesetzen steht.

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
OptoTech erwartet, dass seine Lieferanten die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit einhalten. Weiter wird erwartet, dass die Lieferanten ein angemessenes Arbeitssicherheitsmanagement aufbauen und anwenden (z.B. gemäß ISO 45001). Dies umfasst einerseits die Eindämmung von tatsächlichen und potenziellen Arbeitssicherheitsrisiken und andererseits die Schulung von Mitarbeitern, um Unfällen und Berufskrankheiten bestmöglich vorzubeugen.

Umweltschutz
OptoTech erwartet, dass seine Lieferanten die jeweils geltenden nationalen Umweltgesetze, -regelungen und -standards einhalten. Weiter wird erwartet, dass die Lieferanten ein angemessenes Umwelt-Managementsystem aufbauen und anwenden (z.B. gemäß ISO 14001), um Umweltbelastungen und -gefahren zu minimieren und den Umweltschutz im täglichen Geschäftsbetrieb zu verbessern.

Verhalten im geschäftlichen Umfeld
Verbot von Korruption und Bestechung OptoTech erwartet, dass seine Lieferanten Korruption nicht tolerieren. Insbesondere stellen sie sicher, dass ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter keine Vorteile an OptoTech Mitarbeiter oder diesen nahestehende Dritte mit dem Ziel, einen Auftrag oder eine andere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zu erlangen, anbieten, versprechen oder gewähren.

Einladungen und Geschenke
OptoTech erwartet, dass seine Lieferanten Einladungen und Geschenke nicht zur Beeinflussung missbrauchen. Einladungen und Geschenke an OptoTech Mitarbeiter oder diesen nahestehende Personen werden nur gewährt, wenn Anlass und Umfang angemessen sind, d.h. sie geringwertig sind und als Ausdruck örtlich allgemein anerkannter Geschäftspraxis betrachtet werden können. Gleichermaßen fordern die Lieferanten von OptoTech Mitarbeitern keine unangemessenen Vorteile.

Vermeidung von Interessenkonflikten
OptoTech erwartet, dass seine Lieferanten Entscheidungen bezogen auf ihre Geschäftstätigkeit mit OptoTech ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien treffen.  Interessenkonflikte mit privaten Belangen oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten, auch von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen oder Organisationen, werden schon im Ansatz vermieden.

Freier Wettbewerb
OptoTech erwartet, dass seine Lieferanten sich im Wettbewerb fair verhalten und die geltenden Kartellgesetze beachten. Lieferanten beteiligen sich weder an kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern noch nutzen sie eine möglicherweise vorhandene marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus.

Geldwäsche
OptoTech erwartet, dass seine Lieferanten die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention einhalten und sich nicht an Geldwäscheaktivitäten beteiligen.

Lieferantenbeziehungen
Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, im Besonderen auch der Anti-Terrorverordnung, der REACH und RoHS-Verordnung und erklärt in Bezug auf Metalle, dass diese nicht gegen Konfliktmaterialien verstoßen. OptoTech erwartet, dass seine Lieferanten alle hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen an ihre Subunternehmer und Lieferanten kommunizieren und bei der Auswahl ebenfalls berücksichtigen. Die Lieferanten bestärken ihre Subunternehmer und Lieferanten darin, die beschriebenen Standards zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und Umweltschutz im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten.
Jeder Verstoß gegen die im OptoTech Supplier Code of Conduct genannten Grundsätze und Anforderungen wird als wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses seitens der Lieferanten betrachtet. Bei Verdacht der Nichteinhaltung der beschriebenen Grundsätze und Anforderungen des OptoTech Supplier Code of Conduct (z.B. negativen Medienberichten) behält OptoTech sich vor, Auskunft über den entsprechenden Sachverhalt zu verlangen. Weiter steht OptoTech das Recht zu, einzelne oder sämtliche Vertragsbeziehungen mit Lieferanten, die den OptoTech Supplier Code of Conduct nachweislich nicht erfüllen oder die keine Verbesserungs-Maßnahmen anstreben und umsetzen, nachdem ihnen hierzu von OptoTech eine  angemessene Frist gesetzt wurde, außerordentlich fristlos zu kündigen.

 

Schunk Group Code of Conduct

1. Beachtung des geltenden Rechts
Das Beachten aller anwendbaren Gesetze und sonstiger Rechtsvorschriften ist unverzichtbare Grundlage allen Handelns der Schunk Group. Dieser Codex stellt einige wesentliche Grundsätze für das verantwortliche Handeln der Schunk Group einschließlich seiner Mitarbeiter und Organe auf. Er kann jedoch nicht alle Rechtsvorschriften behandeln, die die Organe (Geschäftsführung und Vorstände) und Mitarbeiter der Schunk Group weltweit zu beachten haben. Alle Mitarbeiter und Organe der Schunk Group sind gehalten, sich über die für ihren Verantwortungsbereich im Unternehmen geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und im Zweifelsfällen Rechtsrat bei den hierfür zuständigen Stellen in der Schunk Group einzuholen.

2. Fairer und lauterer Wettbewerb
Es entspricht der Geschäftspolitik der Schunk Group, einen fairen Wettbewerb zu fördern. Schunk beachtet alle anwendbaren inländischen und ausländischen Kartellgesetze sowie das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Preis‐ oder Konditionenabsprachen mit Wettbewerbern sind daher ebenso unzulässig wie Absprachen mit Wettbewerbern zum Zwecke der Marktaufteilung. Kartellrechtlich unzulässige Absprachen dürfen auch nicht durch abgestimmte Verhaltensweisen mit Wettbewerbern oder durch Abstimmung innerhalb von Verbänden ersetzt werden. Unlautere Wettbewerbspraktiken lehnt die Schunk Group ab. Sollten Unternehmen der Schunk Group eine marktbeherrschende Stellung innehaben, darf diese im Verhältnis zu Kunden und Wettbewerbern nicht missbraucht werden. Jedem Mitarbeiter und allen Organen muss klar sein, dass Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften unter keinen Umständen im Interesse der Schunk Group liegen und daher ausnahmslos zu unterlassen sind.

3. Korruption
Alle Mitarbeiter verpflichten sich, alles zu unternehmen um in ihrem Einflussbereich Korruption zu unterbinden. Korruption ist das Anbieten, Geben oder die Annahme eines Geschenkes, eines Darlehens, einer Provision, einer Belohnung oder irgendeines anderen Vorteils an oder von einer Person als Anreiz dazu etwas zu tun, das unredlich, illegal oder ein Vertrauensbruch darstellt.

4. Interessenkonflikte
Es gehört zu den Dienstpflichten aller Organe und Mitarbeiter der Schunk Group, Interessenkonflikte zwischen ihren privaten Interessen (direkt oder indirekt oder durch nahe stehende Personen oder Unternehmen) und den Interessen der Schunk Group zu vermeiden.

5. Internationaler Handel
Für die Schunk Group sind die für ihre Produkte und Dienstleistungen geltenden Rechtsvorschriften über den internationalen Wirtschaftsverkehr verbindlich. Gesellschaften der Schunk Group halten daher alle aufgrund nationaler oder internationalen Rechts geltenden Export‐ oder Importverbote und behördliche Genehmigungsvorbehalte ein.

6. Faire Arbeitsbedingungen
Der geschäftliche Erfolg der Schunk Group hängt in hohem Maße von ihren Mitarbeitern ab. Das Unternehmen bekennt sich daher zu den Grundsätzen sozialer Verantwortung. Deswegen liegt es im Unternehmensinteresse, dass in der Schunk Group weltweit faire Arbeitsbedingungen gelten. Die Einhaltung aller lokalen Arbeits‐ und Sozialgesetze ist für Schunk dabei selbstverständlich.
Das Gebot fairer Arbeitsbedingungen schließt jede Form von Diskriminierung von Mitarbeitern aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder sonstiger persönlicher Merkmale aus. Die Schunk Group betrachtet es als ihre Pflicht, überall in der Welt ein Arbeitgeber zu sein, der seine Mitarbeiter respektvoll und gerecht behandelt. Die Schunk Group erwartet daher auch von ihren Mitarbeitern einen respektvollen Umgang miteinander. Diskriminierungen oder Belästigungen werden nicht geduldet.

7. Kinderarbeit
Die Schunk Group lehnt Kinderarbeit ab, auch bei ihren Geschäftspartnern. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung in der Schunk Group nach Maßgabe der jeweiligen staatlichen Regelung wird beachtet.

8. Arbeitssicherheit, Gesundheits‐, Brand‐ und Umweltschutz
Es ist Aufgabe aller Mitarbeiter, Gefährdungen für Menschen und Umwelt zu vermeiden, Einwirkungen auf die Umwelt gering zu halten und mit Ressourcen sparsam umzugehen. Prozesse, Betriebsstätten und –mittel müssen den anwendbaren gesetzlichen und internen Vorgaben zur Arbeitssicherheit sowie Gesundheits‐, Brand‐ und Umweltschutz entsprechen.

9. Geheimhaltungspflicht
Die in der Schunk Group erworbenen Kenntnisse und Informationen sind ein wesentliches Element für deren geschäftlichen Erfolg. Die Schunk Group investiert erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen in die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen. Der Schutz der so erarbeiteten Innovationen sichert der Schunk Group ihren Erfolg im Wettbewerb; sie ist daher ein besonders schützenswertes Gut. Alle Mitarbeiter und Organe der Schunk Group sind verpflichtet, zu verhindern, dass diese Kenntnisse und Informationen, soweit sie Betriebs‐ oder Geschäftsgeheimnisse darstellen, außerhalb der Schunk Group bekannt werden, z. B. durch unbefugte Verbreitung sensitiver Daten im Gespräch mit Dritten, in Fachzeitschriften oder im Internet. Außerdem ist jeder mit derartigen Kenntnissen und Informationen befasster Mitarbeiter verpflichtet, sich darüber zu informieren, inwieweit die Erlangung gewerblicher Schutzrechte für diese Kenntnisse und Informationen in Betracht kommt. Auch Betriebs‐ oder Geschäftsgeheimnisse von Geschäftspartnern der Schunk Group sind vor einem unbefugten Bekannt werden zu schützen.

10. Datenschutz
Die Respektierung der Persönlichkeit unserer Mitarbeiter schließt den Schutz ihrer persönlichen Daten ein. Die Schunk Group achtet daher auf die Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und verlangt dies auch von ihren Mitarbeitern.

11. Interne Organisation zur Einhaltung dieses Verhaltenscodes
Jede Organisationseinheit ist für die Einhaltung der in diesem Code of Conduct enthaltenen Regelungen sowie weiterer unternehmensintern festgelegter Regeln in ihrem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.